Ausstattung
Vom Möbelhaus, vom Kleinanzeigenmarkt, aus dem Keller
Bei einer Lieferung aus dem Möbelhaus ist die Ladung bekannt und die Zeit unbekannt. Wir holen die Ware ab, tragen sie in die Wohnung und stellen sie dort auf, wo sie stehen soll. Ob wir zusätzlich montieren, sagen Sie vorher, denn ein Schrank im Karton und ein aufgebauter Schrank sind zwei verschiedene Aufträge. Für den Aufbau gibt es eine eigene Zeile in der Stundentafel.
Beim Kauf vom Kleinanzeigenmarkt ist es andersherum: Der Termin steht, die Ladung ist unklar. Hier hilft ein Bild und eine grobe Maßangabe. Passt ein Stück nicht durchs Treppenhaus, sehen wir das vorher auf dem Foto und nicht erst im dritten Stock. Sperrige oder besonders schwere Einzelstücke sehen wir uns vor der Zusage an.
Der dritte häufige Fall ist der Keller. Was jahrelang unten stand, soll entweder mit in die neue Wohnung, in die Einlagerung oder ganz weg. Für den letzten Fall gibt es die Seite zur Entrümpelung, für den zweiten die Seite zur Einlagerung. Was mit soll, fahren wir im selben Zug mit, das spart eine ganze Anfahrt.
Am Umzugstag
Was die Fahrt kurz oder lang macht
Bei einer Abrechnung nach Stunden entscheidet nicht die Strecke, sondern das, was zwischen Bordkante und Wohnungstür liegt. Ein Sofa aus dem Erdgeschoss in ein Erdgeschoss ist in einer Stunde erledigt. Dasselbe Sofa aus einem Seitenflügel im vierten Stock in eine Wohnung ohne Aufzug ist ein halber Tag. Wir fragen deshalb bei jeder Anfrage nach Etage, Treppenhausbreite und Tragweg, bevor wir eine Zeit nennen.
Die Bauformen des Bezirks machen daraus einen echten Unterschied. Im Neubau der Europacity gibt es Ladehof, Tiefgarage und Aufzug, dafür feste Anlieferwege. In der Spandauer Vorstadt führt der Weg über den Hof in den Seitenflügel. In Moabit stehen Gründerzeit und Nachkriegszeilenbau oft im selben Straßenzug, weil rund zwei Drittel der Gebäude im Zweiten Weltkrieg zerstört wurden und offener wieder aufgebaut worden sind. Zwei Nachbarhäuser können daher zwei völlig verschiedene Aufträge sein.
Was den Preis noch bewegt: Zerlegen und Wiederaufbauen, das Sichern empfindlicher Oberflächen, Wartezeit beim Verkäufer oder im Möbelhaus und die Frage, ob eine zweite Kraft nötig ist. Das lässt sich alles vorher abschätzen, wenn die Angaben vollständig sind. Für Schäden gilt auch bei der Einzelfahrt die gesetzliche Haftung von 620 Euro je Kubikmeter nach Paragraf 451e HGB.