Regelung
Die Anordnung kommt aus dem Straßen- und Grünflächenamt, nicht vom Ordnungsamt
Eine Haltverbotszone ist keine Absperrung, sondern eine Verkehrsanordnung. Im Bezirk Mitte erlässt sie die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde, die im Straßen- und Grünflächenamt in der Karl-Marx-Allee 31 sitzt. Das Ordnungsamt, bei dem die meisten zuerst anrufen, erlässt sie nicht. Es kommt erst am Umzugstag ins Spiel, wenn in der bereits ausgeschilderten Fläche ein fremdes Fahrzeug steht. Wer den Antrag an die falsche Stelle richtet, verliert Tage, und die fehlen am Ende beim Vorlauf.
Die Gebühr für die Anordnung beträgt mindestens 21,00 Euro und steigt mit Umfang und Dauer der Zone. Das ist eine Gebühr der Behörde nach der Straßenverkehrs-Ordnung, kein Preis von uns. Was Antrag, Aufbau und Abbau bei uns kosten, steht in der Tafel weiter unten, und der Posten wird im Angebot einzeln ausgewiesen statt in einer Pauschale zu verschwinden.
Der zweite Punkt, den viele erst spät erfahren: Die Behörde liefert die Anordnung, aber keine Schilder. Aufstellen muss sie ein Betrieb. Genau an dieser Nahtstelle arbeiten die reinen Schilderdienste, die den Umzugstag selbst nicht kennen. Bei uns sind Genehmigung, Schilder und Umzug ein einziger Vorgang mit einem Ansprechpartner, so dass zwischen Anordnung und Ladezeit nichts auseinanderläuft.
- Ortsteil Mitte: die Sachbearbeitung ist den Polizeiabschnitten 56 und 57 zugeordnet
- Ortsteil Tiergarten und Moabit: Polizeiabschnitte 27 und 28
- Norden des Bezirks: Polizeiabschnitte 17 und 18
- Hauptverkehrsstraßen laufen unabhängig davon über die zentrale Straßenverkehrsbehörde